Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Crunchtime GmbH, Freiheitsplatz 4/6, 8010 Graz, im Folgenden Crunchtime genannt, und dem Auftraggeber gelten hinsichtlich sämtlicher Leistungen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Etwaige, diesen AGB widersprechende, Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erstellung von digitalen Marketing Strategien, crossmedialen Kampagnenkonzepten, PR und Change Strategien sowie Trackingstrategien und deren Umsetzung. Hierzu zählen auch die Erstellung von Creatives, Inseraten, Animation, Fotos und Videos. Die Leistungen umfassen auch den Einkauf von Medialeistung sowie Trainings zum Thema Campaigning und Social Media.
Von den Leistungen nicht umfasst sind die Kosten von Anzeigen, Kampagnen und ähnlichem bei Drittanbietern (Google, Facebook, Newsletter-System etc.).
Für die Durchführung der Leistungen gewährt der Auftraggeber Crunchtime Zugriff zu dessen Accounts bei jeweiligen Systemen (Google, Facebook, Newsletter-System etc.). Sofern der Auftraggeber über keine Accounts verfügt, erstellt Crunchtime – entsprechend dem jeweiligen Auftrag – die für die Durchführung erforderlichen Accounts im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

3. Vertragslaufzeit
Sofern in der jeweiligen Vereinbarung bzw. Beauftragung keine Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt Nachstehendes:
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Unterfertigung der Vereinbarung bzw. Beauftragung und wird unbefristet abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann beidseitig unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt, das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund beidseitig jederzeit aufgelöst werden.

4. Vergütung
Leistungen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung verrechnet. Der Rechnungsbetrag für diese Leistung ist binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden die für Unternehmensgeschäfte gültigen Zinsen vereinbart.
Wenn der vereinbarte Leistungszeitraum 1 Jahr übersteigt (z.B. laufende Betreuung von Kampagnen), wird eine Wertsicherung vereinbart. Als Grundlage für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Nach Vorliegen der Indexzahl für den Monat Jänner eines Jahres erfolgt die Neuberechnung der Kosten. Die Kosten verändern sich in dem Ausmaß, indem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung der Kosten aufgrund der Wertsicherung über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung.

5. Gewährleistung
Crunchtime leistet Gewähr dafür, dass alle Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und brauchbar sind, ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Die Entscheidung über Art und Weise der Umsetzung obliegt ausschließlich Crunchtime, etwaige andere Möglichkeiten der Umsetzung stellen keine Mängel dar.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden der genutzten Systeme (Google, Facebook, Newsletter-System etc.). Dieser Ausschluss gilt auch im Falle von Änderungen, die vom Auftraggeber selbst oder Dritten vorgenommen wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Mängel sind unverzüglich, ausschließlich per E-Mail, zu rügen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Crunchtime bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und dieser insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendig sind.
Der Auftraggeber hat Crunchtime hierfür Zugangsdaten zu deren Accounts zur Verfügung zu stellen, sofern Crunchtime über diese nicht bereits verfügt.
Verletzt der Auftraggeber seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelhebung, verliert der Auftraggeber seine Ansprüche gegenüber Crunchtime.

6. Schadenersatz
Crunchtime haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden materieller oder immaterieller Art im Zusammenhang mit den vereinbarten oder erbrachten Leistungen soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Crunchtime haftet nicht für entgangene Gewinne, Folgeschäden sowie Aufwände und Kosten des Auftraggebers für die Feststellung und die Kommunikation im Zusammenhang von Mängeln und Schäden.
Die Haftung ist mit der Höhe des Auftragswertes (netto) des jeweiligen Auftrages, bei dessen Umsetzung der Schaden eintrat, begrenzt.
Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangte, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr ab Eintritt des (Primär)Schadens, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen festsetzen.

7. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte und Verwertungsrechte, insbesondere die Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte an den erbrachten Arbeitsergebnissen (Kampagnen, Texten, Bildern, Videos, Dokumentation etc.) stehen ausschließlich Crunchtime zu.
Crunchtime räumt dem Auftraggeber entsprechend das zeitlich unbegrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den erbrachten Arbeitsergebnissen ein. Die zeitliche Befristung der übertragenen Rechte kann gesondert vereinbart werden. Das Recht zur Bearbeitung wird ausdrücklich nicht übertragen. Für den Fall der Verletzung der Urheber- und Verwertungsrechte hat Crunchtime gesetzlich geregelte Ansprüche, unter anderem Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinnes, Auskunft, Rechnungslegung etc.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Crunchtime nur solche Bilder, Texte und sonstige Daten zur Auftragserfüllung zu übergeben, bei denen der Auftraggeber über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber hält Crunchtime hierfür schad- und klaglos.

8.Schlussbestimmungen
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz von Crunchtime auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Als Gerichtsstand wird Graz vereinbart.
Es wird das österreichische Recht, mit Ausnahme des IPRG, als anzuwendendes Recht vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Alle Vereinbarungen zwischen Crunchtime und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollte eine der obenstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder für unverbindlich erklärt werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Vereinbarung zu ersetzen, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

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