AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Crunchtime GmbH, Pestalozzistrasse 1, 8010 Graz (nachfolgend "Crunchtime"), und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber", zusammen die "Parteien") gelten hinsichtlich der Erbringung von Leistungen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Beauftragungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Leistungen von Crunchtime richten sich ausschließlich an Unternehmen, Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen, politische Parteien und Vereine.
Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen AGB möglich. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Etwaige, diesen AGB widersprechende, Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, außer deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Crunchtime ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber per E-Mail zugesendet. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei (2) Wochen nach dem Absenden der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. In diesem Fall gelten die alten AGB unverändert weiter, sofern Crunchtime das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang des Widerspruchs kündigt.
2. Vertragsabschluss
Basis für den Vertragsabschluss ist das individuelle von Crunchtime für den Auftraggeber erstellte Angebot, in dem unter anderem Leistungsumfang, Menge, Laufzeit und Preise festgelegt sind. Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
Der Auftraggeber hat binnen zwei (2) Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Hiermit kommt der Vertrag zustande.
Crunchtime ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 10% des Angebotswertes ohne Angabe von Gründen binnen sieben (7) Tagen nach der fristgerechten Annahme des Angebots des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im Angebot näher definierten Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Umsetzung und laufenden Optimierung von digitalen sowie analogen Marketing-, Plattformen- und Kampagnen-Strategien, crossmedialen Kampagnenkonzepten, PR- und Change-Strategien sowie Trackingstrategien und deren Umsetzung. Hierzu können auch die Erstellung von Creatives, Mediaplänen, Inseraten, Animation, Fotos und Videos, die Beratung bei bestehenden Kampagnen, der Zugang zur von Crunchtime erstellten Academy für interne Schulungen oder Consulting bzw. Beratung bei neuen, bestehenden oder von Dritten geplanten Kampagnen zählen (nachfolgend "Leistungen"). Die Leistungen können auch den Einkauf von Medialeistung sowie Trainings zum Thema Campaigning und Social Media umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Crunchtime mit allen Maßnahmen, die zur Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig sind, zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die qualitativ einwandfreie, zeitgerechte und kostenlose Übermittlung sämtlicher Informationen und Unterlagen sowie die Zugriffsbereitstellung auf Konten von Dritt-Systemen, die für die jeweiligen Leistungen notwendig sind. Ebenso hat der Auftraggeber für die Zusammenarbeit eine zentrale Ansprechperson gegenüber Crunchtime zu benennen.
Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Leistungserbringung von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Fotos, Logos und sonstigen Informationen auf eventuell bestehende Urheber- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und sicherzustellen, dass eine entsprechende Berechtigung für die Nutzung durch Crunchtime besteht und keine Rechte Dritter verletzt werden. Crunchtime ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw. Fehlerfreiheit von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit zu überprüfen. Crunchtime haftet nicht wegen einer Verletzung Rechte Dritter, die durch eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien erfolgt. Der Auftraggeber hält Crunchtime für Ansprüche, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht gegen Crunchtime geltend gemacht werden, schad- und klaglos.
Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Crunchtime in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Mitwirkung und/oder Bereitstellung des Auftraggebers Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann Crunchtime - unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche - Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Entgelte verlangen. Zudem ist Crunchtime berechtigt, den Mehraufwand gemäß den gültigen Stundensätzen zu verrechnen.
5. Leistungserbringung
Crunchtime ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Leistungserbringung frei und nicht weisungsgebunden. Dies betrifft insbesondere die Reihenfolge der zu setzenden Handlungen und/oder der Erbringung der verschiedenen geschuldeten Leistungen. Crunchtime schuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, bei der Leistungserbringung die Einhaltung einer angemessenen Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z.B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Anzahl an erreichten Personen etc.). Crunchtime ist berechtigt, sich nach freiem Ermessen bei der Leistungserbringung Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen sowie Künstliche Intelligenz einzusetzen. Werden die im Zuge von Präsentation eingebrachte Ideen oder Konzepte nicht vom Auftraggeber aufgegriffen oder verwertet, ist Crunchtime berechtigt, diese anderweitig zu verwenden. 
Crunchtime ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, gegenüber dem Auftraggeber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype oder dergleichen) durchzuführen.
Für die Durchführung der Leistungen gewährt der Auftraggeber Crunchtime Zugriff zu dessen Accounts bei jeweiligen Dritt-Systemen (z.B. Google, Facebook, Newsletter-System etc.). Sofern der Auftraggeber über keine Accounts verfügt, kann Crunchtime – entsprechend dem jeweiligen Auftrag – die für die Durchführung erforderlichen Accounts im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erstellen. Soweit der Auftraggeber Crunchtime mit der Veröffentlichung von Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers beauftragt, erteilt der Auftraggeber Crunchtime ebenso die Vollmacht im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers solche Dritt-Systeme zu nutzen und die dafür erforderlichen Verträge (z.B. AGB, AVV etc.) abzuschließen. In diesen Fällen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber zustande; etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis (z.B. wegen Fehler, Störungen oder Schäden) sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Für die Einrichtung, Verwaltung und administrative Abwicklung stellt Crunchtime dem Auftraggeber eine Servicegebühr in Höhe von 5% des jeweiligen Auftragswertes in Rechnung. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber ab der Zurverfügungstellung einer Zugriffsmöglichkeit samt für die weitere Administration dieser Verträge und Einhaltung der darin festgelegten Pflichten selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass diverse Dritt-Systeme eigene Nutzungsregelungen, die sich auch regelmäßig ändern, und Verifizierungsmechanismen vorsehen. Daher nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass Plattformen im Einzelfall von Crunchtime geschaltete Werbekampagnen wegen angeblichen Verstößen gegen eigene Regeln, aber auch ohne Nennung von Gründen aussetzen oder Accounts temporär bzw. permanent sperren können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche von den jeweiligen Dritt-Systemen im Rahmen von Transparenzpflichten erforderlichen Verifizierungen vollständig, korrekt und innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen. Unterbleibt eine Verifizierung, kann dies zur Einschränkung, Aussetzung oder Sperrung des jeweiligen Accounts führen. Crunchtime hat in den beschriebenen Fällen nur einen beschränkten Einfluss und übernimmt keine Informationspflichten oder Verantwortung. Der Entgeltanspruch bleibt auch bei etwaigen Aussetzungen oder Sperrungen unberührt.
Sollte ein erweiterter Leistungsumfang - etwa durch zusätzlichen strategischen Tiefgang oder unerwartete Anforderungen - erforderlich sein, informiert Crunchtime den Auftraggeber darüber und die Parteien stimmen sich über das weitere Vorgehen gemeinsam ab.
6. Abnahme
Sofern im Angebot nichts anderes vorgesehen ist, gilt nachfolgendes Abnahmeverfahren: Der Auftragsgeber verpflichtet sich, Kampagnen, Konzepte, Designs und sonstiges Material unverzüglich nach Leistungserbringung und nach Aufforderung von Crunchtime zu prüfen und innerhalb von zwei (2) Wochen abzunehmen.
Werden im Zuge der Abnahme Abweichungen zwischen der vereinbarten und der abnahmebereiten Leistung festgestellt, so sind diese vom Auftraggeber schriftlich Crunchtime mitzuteilen. Crunchtime wird innerhalb einer angemessenen Zeit die Leistung überarbeiten und nochmals gemäß diesem Punkt dem Auftraggeber zur Abnahme übermitteln. Teilt der Auftraggeber Crunchtime binnen der Frist keine Abweichungen mit, gelten die Leistungen als abgenommen.
7. Termine
Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie jegliche sonstige Termine können im Angebot festgehalten oder nach Vertragsabschluss zwischen den Parteien mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Crunchtime ist bemüht unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere bei Verzögerungen durch Dritt-Systeme, entbinden Crunchtime von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
8. Geistiges Eigentum
Die Parteien anerkennen, dass alle Rechte an geistigem Eigentum, die eine Partei bereits vor Vertragsabschluss besitzt und für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, bei der jeweiligen Partei bleiben.
Alle Urheber- und Verwertungsrechte sowie sonstige Rechte an der im Rahmen der Leistungserbringung für den Auftraggeber erstellten Kampagnen, Texten, Bildern, Videos, Dokumentationen, Ideen, Konzepten etc. (nachfolgend "Arbeitsergebnisse") stehen ausschließlich Crunchtime zu. Crunchtime räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Entgelts für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzbierbare Werknutzungsrecht ein, die Arbeitsergebnisse im Betrieb des Auftraggebers zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden, aufzuführen und vorzuführen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung von Crunchtime zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen sowie außerhalb des eigenen Betriebs zu verwenden. Für die erweiterte Nutzung außerhalb des Betriebs des Auftraggebers erstellt Crunchtime auf Anfrage ein gesondertes Angebot für die entsprechenden Nutzungsrechte.
Möchte der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse über den in den AGB vereinbarten Rahmen hinaus verwenden, besteht die Möglichkeit eines Buy-Outs. Hierfür unterbreitet Crunchtime ein gesondertes Angebot. Nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts werden dem Auftraggeber die Dateien (z.B. als editierbare Rohdateien) zur weiteren Verwendung zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung gestellt.
Für die Leistungserbringung räumt der Auftraggeber Crunchtime ein nicht exklusives, kostenloses, zeitlich beschränktes Recht ein, die zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlich, zu verbreiten, zu bearbeiten und sofern notwendig an Dritt-Systeme weiterzugeben.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, angebrachte Urheberrechtshinweise, Wasserzeichen, Logos und Firmen- oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte zu entfernen, verfremden oder verändern.
9. Vertragslaufzeit
Sofern im Angebot keine Laufzeit geregelt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ist eine Laufzeit im Angebot vereinbart, geht der Vertrag nach dessen Ablauf automatisch in einen unbefristeten Vertrag über, sofern der Vertrag nicht spätestens vier (4) Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich von einer Partei gekündigt wird. Unbefristete Vertragsverhältnisse können beidseitig schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner (i) trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zwei (2) Wochen mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug ist, (ii) trotz Nachfristsetzung seinen Mitwirkungsleistungen nicht nachkommt oder (iii) geänderten AGB von Crunchtime widerspricht. Weiters liegt ein wichtiger Grund vor, wenn nach dem Vertragsabschluss Crunchtime Kenntnis davon erlangt, dass der Vertragspartner keine Eigenschaft als Unternehmen, Freiberufler, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, politische Partei oder Verein mehr hat oder nie hatte. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, gleich aus welchem Grund, stellt Crunchtime sämtliche Arbeiten mit sofortiger Wirkung ein. Alle bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten aber noch nicht verrechneten Leistungen werden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Zudem deaktiviert Crunchtime sämtliche Zugriffsrechte und Benutzerkonten des Auftraggebers. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Materialien, Zugangsdaten und sonstige Informationen unverzüglich zu retournieren bzw. auf Verlangen nachweislich zu vernichten.
10. Vergütung
Leistungen werden entsprechend der im Angebot vereinbarten Vergütung verrechnet. Alle Preise sind netto in EUR.
Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtsumme unmittelbar bei Vertragsabschluss sofort zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber stimmt dem Erhalt der Rechnung per E-Mail an die von ihm bekannt gegebenen E-Mail-Adresse zu und verzichtet auf eine postalische Zusendung. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von Crunchtime als geleistet.
Von den Preisen im Angebot sind die Kosten von Anzeigen, Kampagnen und ähnliche Leistungen, die bei Dritt-Systemen (z.B. Google, Facebook, Newsletter-System etc.) geschaltet werden, nicht umfasst. Diese hat der Auftraggeber gesondert zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden die für Unternehmensgeschäfte gültigen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozent per anno über dem Basiszinssatz vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Crunchtime das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen ohne Anspruchsverlust nicht auszuführen bzw. zu stoppen.
Wenn der vereinbarte Leistungszeitraum ein (1) Jahr übersteigt (z.B. laufende Betreuung von Kampagnen, Beratungsmandate oder sonstige Betreuungsmandate), wird eine Wertsicherung der Entgelte vereinbart. Als Grundlage für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Nach Vorliegen der Indexzahl für den Monat Jänner eines Jahres erfolgt die Preisanpassung gemäß dem VPI. Die Kosten verändern sich in dem Ausmaß, indem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung der Kosten aufgrund der Wertsicherung über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung.
11. Reisekosten
Für Anfahrts- und Reisezeiten für vom Auftraggeber vorgegebenen Termine wird ein Stundensatz in Höhe von EUR 100,- netto verrechnet.
Erfolgt die Anreise mit einem Fahrzeug, werden zusätzlich zum Stundensatz pro gefahrene Kilometer das jeweils gültige amtliche Kilometergeld von Crunchtime in Rechnung gestellt. Erfolgt die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden dem Auftraggeber die effektiven Ticketkosten pro Reisenden laut Belegen gemäß der nachfolgenden Tabelle in Rechnung gestellt:
 
              Zweckentsprechende Auslagen für Autobahnmaut, Parkgebühren, Taxifahrten von und zum Auftraggeber, Mahlzeiten und vergleichbare Spesen werden dem Auftraggeber in der tatsächlich angefallen Höhe weiterverrechnet. Sofern die Auslagen EUR 100,- netto übersteigen, müssen sie vorab vom Auftraggeber freigegeben werden.
Bei kurzfristigen, durch den Auftraggeber verschuldete Terminverschiebungen oder -absagen hat der Auftraggeber die dafür anfallenden Storno-Gebühren oder notwendig werdenden Reise- bzw. Übernachtungskosten zu ersetzen.
12. Gewährleistung
Crunchtime leistet Gewähr dafür, dass alle Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und brauchbar sind, ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Crunchtime haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass die Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen.
Bei Leistungen ohne durchgeführtem Abnahmeverfahren hat der Auftraggeber diese auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind Crunchtime unverzüglich, längstens aber binnen zwei (2) Wochen nach Übergabe bzw. Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Mängel sind unverzüglich, ausschließlich per E-Mail, zu rügen. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Crunchtime bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich zu unterstützen und dieser insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten, Zugriffe auf Accounts etc. zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendig sind.
13. Haftung
Mit Ausnahme von Personenschäden und Ansprüchen nach dem PHG haftet Crunchtime für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Crunchtime haftet nicht für entgangene Gewinne, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Folgeschäden sowie Aufwände und Kosten des Auftraggebers für die Feststellung und die Kommunikation im Zusammenhang von Mängeln und Schäden.
Die Haftung ist, sofern gesetzlich zulässig, mit der Höhe des Auftragswertes (netto) des jeweiligen Auftrages, bei dessen Umsetzung der Schaden eintrat, begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen am Leib und Leben und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Crunchtime von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Arbeitsergebnisse beruhen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die durch ein rechtswidriges Handeln des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung der Arbeitsergebnisse hervorgerufen worden sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Dritt-Systeme unter anderem berechtigt sind, hochgeladene Fotos, Videos oder sonstige Creatives automatisiert ohne Zustimmung zu verändern oder Inhalte von Websites zu erfassen und eigenmächtig in Kampagnen zu integrieren oder abzuändern. Crunchtime übernimmt für derartige Veränderungen, Integrationen oder Nutzungen keine Haftung.
Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von einem Jahr nachdem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangte, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen festsetzen. Der Beweis, dass Schäden von Crunchtime verursacht wurden, obliegt dem Auftraggeber.
14. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Epidemien wie dem Corona-Virus, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Unterlagen, Dokumente, Daten sowie sonstige Informationen und der sich daraus ergebenden Erkenntnisse, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Übermittlungsart und Form der vertraulichen Informationen und umfasst insbesondere die Sicherstellung, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff zu diesen Informationen erhalten. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich solchen Mitarbeitern oder externen Beratern (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) offengelegt werden, die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen.
Die Geheimhaltung entfällt für Informationen, die (i) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren, (ii) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder (iii) nach der Offenlegung ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Parteien öffentlich bekannt werden.
Sofern für die Leistungserbringung die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Crunchtime zum Gegenstand hat, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
16. Referenznennung
Der Auftraggeber räumt Crunchtime das unwiderrufliche Recht ein, dass Crunchtime das Logo und den Firmennamen des Auftraggebers für Werbezwecke öffentlich ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nutzen kann.
17. Schlussbestimmungen
Soweit Schriftform verlangt wird, ist jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere aber nicht ausschließlich E-Mail, umfasst. Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich der anderen Partei mitzuteilen.
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz von Crunchtime auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Für alle im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des IPRG und des UN-Kaufrechts, als anzuwendendes Recht vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Alle Vereinbarungen zwischen Crunchtime und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder für unverbindlich erklärt werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Vereinbarung zu ersetzen, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.